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Berichtsheft als Sportfachmann: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Sportfachmann gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen tatsächlich gemacht haben: Kursstunden und Trainingseinheiten anleiten, Anlagen und Geräte kontrollieren, Veranstaltungen und Wettkämpfe vorbereiten, Mitglieder und Kunden beraten, Angebote bewerben und Rechnungsvorgänge bearbeiten. Je nach Ausbildungsbetrieb, etwa Sportverein, Sportverband, Fitnessstudio oder Sportzentrum, liegen die Schwerpunkte anders. Diese Seite zeigt zwei Beispielwochen, Formulierungen und Hinweise zur Zulassung zur Abschlussprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Sportfachmann ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann und zur Sportfachfrau (SportfAusbV) vom 4. Juli 2007. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt weder Schwerpunkte noch Fachrichtungen; die Sportart, in der Sie angeleitet werden, richtet sich nach Ihrem Ausbildungsbetrieb. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSporthalle für den Vereinsbetrieb aufgebaut, Geräte auf sichtbare Mängel kontrolliert, Kontrolle im Prüfbuch eingetragen, beim Kinderturnen als zweite Betreuungsperson mitgewirkt8
DienstagAnmeldungen für den neuen Kursblock in die Mitgliederverwaltung übertragen, Teilnehmerlisten erstellt, Rückfragen am Telefon zu Kurszeiten beantwortet8
MittwochBerufsschule: Rechnungsvorgänge, Leistungsangebote im Sportbetrieb, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagAufwärmprogramm für die Erwachsenengruppe nach Vorgabe des Trainers vorbereitet und geleitet, Trainingsplan der Gruppe in Tabelle übertragen, Materialbestand des Gerätelagers erfasst8
FreitagPlakat und Beitrag für die Vereinswebseite zum Sommerfest entworfen, mit der Ausbilderin abgestimmt, Helferliste für den Aufbau begonnen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagMehrwöchigen Trainingsplan für eine Wettkampfmannschaft erstellt, Belastung und Erholungsphasen abgestimmt, Plan mit dem Cheftrainer besprochen und angepasst8
DienstagKalkulation für ein Jugendturnier erstellt: Hallenmiete, Schiedsrichterkosten, Verpflegung, Startgelder, Ergebnis mit dem Budget verglichen8
MittwochBerufsschule: Marketing im Sportbetrieb, Kosten- und Leistungsrechnung, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung8
DonnerstagWettkampftag eigenverantwortlich organisiert: Meldelisten geprüft, Zeitplan erstellt, Kampfgericht eingewiesen, Ergebnisse erfasst und veröffentlicht8
FreitagGruppenstunde für Anfänger selbstständig geplant und geleitet, Übungen nach Leistungsstand angepasst, Stunde mit dem Ausbilder ausgewertet, Wochenbericht ergänzt8

Berufsschule im Berichtsheft des Sportfachmanns

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Buchführung, Angebotsgestaltung, Werbemaßnahmen oder Veranstaltungsplanung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Sportfachmann

StattBesser
Training gemachtKrafttrainingseinheit für eine Gruppe mit 12 Personen geleitet, Übungen vorgezeigt und Ausführungsfehler korrigiert
Halle vorbereitetSporthalle für das Turnier aufgebaut, Spielfelder markiert, Geräte kontrolliert und Fluchtwege freigehalten
Bei der Veranstaltung geholfenAnmeldung am Veranstaltungstag besetzt, Startnummern ausgegeben und Teilnehmerlisten abgeglichen
Büroarbeiten erledigtBeiträge im Mitgliederprogramm verbucht und offene Posten für die Mahnliste zusammengestellt
Werbung gemachtFlyer für den Schnupperkurs gestaltet, Text mit dem Ausbilder abgestimmt und Aushang in 3 Schulen verteilt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Sportfachleute werden in Sportvereinen, Sportverbänden, Fitnessanlagen und Sportzentren ausgebildet, zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Verbandslehrgang, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Mitgliedern und Kunden brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Etwa zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, die Rechnungsvorgänge, Leistungsangebote und den Einsatz von Kommunikationsmitteln abfragt. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Geschäftsbetrieb und Leistungsangebot, Training und Wettkampf, Sportpraktische Anleitung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Im Bereich Sportpraktische Anleitung leiten Sie in der Praxis eine Gruppe an, die übrigen Bereiche werden schriftlich geprüft.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau (SportfAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten14 Positionen

1 Sport und Bewegung
  • a)individuelle Eingangschecks durchführen
  • b)individuelle Trainingspläne erstellen und umsetzen
  • c)anatomische, physiologische und ernährungsbezogene Aspekte berücksichtigen
  • d)Personen verschiedener Zielgruppen über sportliche Maßnahmen als Gesundheitsvorsorge beraten
  • e)Trainingsmethoden und Bewegungstechniken anwenden
2 Geschäfts- und Leistungsprozess
2.1 Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung
  • a)betriebliche Ablauforganisation und Geschäftsprozesse erläutern, Informationsflüsse, Entscheidungswege und Schnittstellen berücksichtigen
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
  • d)Nutzungs-, Belegungs- und Personaleinsatzpläne erstellen
  • e)Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
2.2 Leistungsangebote
  • a)Ausübungs- und Organisationsformen des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports bei der Umsetzung von Leistungsangeboten berücksichtigen
  • b)Funktionen und Wirkungen von Leistungsangeboten im Sport- und Fitnessbereich darstellen
  • c)zielgruppenorientierte Argumente für die Teilnahme an sportlichen und außersportlichen Angeboten erarbeiten
  • d)Sport- und Fitnessangebote sowie ergänzende Leistungen entwickeln und anbieten
  • e)Vorschläge für die Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots erarbeiten
  • f)Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
2.3 Beschaffung
  • a)Bedarf an Produkten und Dienstleistungen Dritter ermitteln
  • b)Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen
  • c)Ausschreibungen vorbereiten, Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
  • d)Bestellungen planen und durchführen; Beschaffungsmöglichkeiten nutzen
  • e)erbrachte Dienstleistungen Dritter prüfen und bei Beanstandung Maßnahmen einleiten
3 Marketing
3.1 Verkauf
  • a)Produkte und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, rechtliche Regelungen berücksichtigen
  • b)Verkaufsgespräche führen und nachbereiten
  • c)Mitgliedsverträge abschließen
  • d)Vertriebsformen und -wege nutzen
  • e)Wechselwirkungen zwischen Kundenerwartungen und betrieblichen Leistungen beachten
3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • a)an der Gestaltung von Werbebotschaften mitwirken
  • b)Werbemittel und -träger auswählen und einsetzen
  • c)Kosten für Werbeaktionen kalkulieren
  • d)Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen
  • e)mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen
4 Planung und Organisation von Veranstaltungen
  • a)Veranstaltungen konzipieren und organisieren
  • b)Planungshilfen erstellen und anwenden
  • c)organisatorische und technische Voraussetzungen für Veranstaltungen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen beachten
  • d)Veranstaltungen koordinieren und Mitwirkende betreuen
  • e)Veranstaltungen abrechnen und auswerten
5 Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit
  • a)sportspezifische Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen, Hygienevorschriften und allgemeine Sicherheitsbestimmungen anwenden
  • b)den laufenden Betrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kontrollieren und beaufsichtigen; bei Störungen Maßnahmen einleiten
  • c)Maßnahmen zur Einhaltung der Betriebssicherheit von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten planen, veranlassen und dokumentieren
  • d)Pflege und Instandhaltung von Sporteinrichtungen, Anlagen und Geräten veranlassen
6 Rechnungsvorgänge und Kalkulation
  • a)Geschäftsvorgänge für das betriebliche Rechnungswesen bearbeiten
  • b)Beiträge einziehen
  • c)Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern
  • d)Kosten ermitteln und erfassen, Ausgaben überwachen
  • e)Einzelmaßnahmen kalkulieren
7 Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten
  • a)sportartspezifische Sicherheitsbestimmungen beachten
  • b)Trainingsstätten herrichten und an Trainingsabläufe anpassen
  • c)Sportgeräte und -ausrüstung funktionsgerecht bereitstellen
  • d)Sportgeräte und -anlagen pflegen und Mängel beseitigen
  • e)Wettkampfstätten unter Berücksichtigung sportartspezifischer Regeln herrichten
  • f)Wettkämpfe organisieren, Wettkampfbestimmungen beachten
8 Training
  • a)Regeln einer Sportart erläutern und anwenden
  • b)sportartspezifische Techniken vermitteln und trainieren, Trainingsmethoden anwenden
  • c)Maßnahmen zur unmittelbaren persönlichen Wettkampfvorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern anwenden
  • d)auf Training und Wettkampf ausgerichtete Ernährungspläne erstellen
  • e)wettkampforientierte Trainingspläne für Gruppen und Einzelpersonen erstellen und umsetzen, leistungshemmende und -fördernde Faktoren berücksichtigen
  • f)Prinzipien der Periodisierung und Zyklisierung anwenden
  • g)internationale und nationale Übereinkünfte und Regelungen im Zusammenhang mit Anti-Doping beachten und einhalten
  • h)Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfe analysieren und die Erkenntnisse bei der Trainingsplanung und der Durchführung von Wettkämpfen berücksichtigen
  • i)Taktiken entwickeln, vermitteln und trainieren
9 Wettkampfdurchführung
  • a)Betreuungskonzepte für Sportlerinnen und Sportler bei Wettkämpfen erstellen
  • b)Sportlerinnen und Sportler bei Wettkämpfen führen und begleiten
  • c)den Einsatz technischer Hilfsmittel für die Betreuung sicherstellen
  • d)über die Hinzuziehung von externen Fachkräften entscheiden und deren Einsatz organisieren

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
  • a)unterschiedliche Aufgaben, Strukturen und Rechtsformen im Sport- oder Fitnessbereich darstellen
  • b)Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
  • c)Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
  • d)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • e)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • f)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)Fachinformationen nutzen
  • d)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
  • e)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Information, Kommunikation und Kooperation
2.1 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
  • b)rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
  • c)externe und interne Netze und Dienste nutzen
  • d)Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
  • e)Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen, Mitglieder- und Kundenstatistiken auswerten
2.2 Arbeitsorganisation
  • a)die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten organisieren
  • b)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
  • c)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
  • d)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
2.3 Teamarbeit und Kooperation
  • a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • b)an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden
  • c)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
  • d)interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
  • e)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
2.4 Kundenorientierte Kommunikation
  • a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • b)Kundenkontakte nutzen und pflegen
  • c)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
  • d)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • e)Informations- und Beratungsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
  • f)Reklamationen und Beschwerden entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
  • g)zur Vermeidung von Konflikten beitragen

Zeitliche Gliederung

Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus

            • Abschnitt A Nr. 1Sport und Bewegung

zu vermitteln.

          • Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
            • Abschnitt B Nr. 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
            • Abschnitt B Nr. 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
            • Abschnitt B Nr. 2.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 2.2Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d,
            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziel c,
            • Abschnitt A Nr. 6Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e,
            • Abschnitt B Nr. 1.4Umweltschutz,
            • Abschnitt B Nr. 2.1Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e,
            • Abschnitt B Nr. 2.2Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziele d und e,
            • Abschnitt A Nr. 3.1Verkauf, Lernziele a und b,
            • Abschnitt A Nr. 5Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit,
            • Abschnitt A Nr. 6Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d,
            • Abschnitt B Nr. 2.4Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,

zu vermitteln.

          • Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.2Leistungsangebote, Lernziel f,
            • Abschnitt A Nr. 2.3Beschaffung, Lernziele a und b,
            • Abschnitt A Nr. 3.1Verkauf, Lernziele c und d,
            • Abschnitt A Nr. 3.2Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 2.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d,
            • Abschnitt B Nr. 2.4Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.3Beschaffung, Lernziele c und d,
            • Abschnitt A Nr. 3.1Verkauf, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 3.2Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c,
            • Abschnitt A Nr. 4Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b,
            • Abschnitt B Nr. 2.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
            • Abschnitt B Nr. 2.4Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 2.1Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 2.3Beschaffung, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 3.2Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d und e,
            • Abschnitt A Nr. 4Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e,
            • Abschnitt A Nr. 6Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,

zu vermitteln.

          • Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 7Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten, Lernziele a bis d,
            • Abschnitt A Nr. 8Training, Lernziele a bis d,
            • Abschnitt A Nr. 9Wettkampfdurchführung, Lernziele a und b,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 7Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten, Lernziel e,
            • Abschnitt A Nr. 8Training, Lernziele e bis g,
            • Abschnitt A Nr. 9Wettkampfdurchführung, Lernziel c,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus

            • Abschnitt A Nr. 7Sportartspezifische Trainings- und Wettkampfstätten, Lernziel f,
            • Abschnitt A Nr. 8Training, Lernziele h und i,
            • Abschnitt A Nr. 9Wettkampfdurchführung, Lernziel d,

zu vermitteln.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Sportfachmann das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsbetrieb und Kammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeit ein, dann bleiben die Einträge genau.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ob er wöchentlich oder in anderen Abständen unterschreibt, regelt der Betrieb. Bei Fragen zum Umfang hilft die Industrie- und Handelskammer.

Gehören Trainingseinheiten in das Berichtsheft, obwohl ich nur assistiere?

Ja, tragen Sie auch Einheiten ein, bei denen Sie mitgewirkt haben. Beschreiben Sie, was Ihr Anteil war, etwa Aufwärmen, Gerätekontrolle oder Betreuung einer Teilgruppe. So wird Ihr Lernfortschritt über die 3 Jahre sichtbar.

Zählen Wochenenden mit Turnieren und Veranstaltungen ins Berichtsheft?

Ja, wenn Sie dabei im Rahmen der Ausbildung tätig waren. Tragen Sie Datum, Aufgabe und Stunden ein und halten Sie fest, welche Berufsbildposition Sie damit abgedeckt haben, zum Beispiel Wettkampfdurchführung oder Veranstaltungsplanung.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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