Berichtsheft als Textil- und Modenäher: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Textil- und Modenäher gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt und getan haben. Typisch sind Stoffe und Zubehör auswählen, Schnitte auslegen und zuschneiden, Teile bügeln und fixieren, Nähte an Industrie- und Spezialmaschinen ausführen, Bekleidung oder andere textile Artikel fertigen und Ware verpacken. Halten Sie jede Tätigkeit mit Stichworten und der Stundenzahl fest, damit Ihr Ausbilder sie ohne Rückfrage nachvollziehen kann.
Stand: 21.10.2026
Was als Textil- und Modenäher ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (TexModNäherAusbV). Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht. Wer nach dem Abschluss weitermachen möchte, kann die Ausbildung im Beruf Textil- und Modeschneider im dritten Ausbildungsjahr fortsetzen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen
- Abwandeln von Grundschnitten und Erstellen von Schnittlagebildern
- Anwenden von Bügel- und Fixiertechniken
- Anwenden von Nähtechniken
- Anwenden von Schweiß- oder Klebetechniken
- Fertigen von Bekleidungsartikeln oder von sonstigen textilen Artikeln
- Lagern und Versenden
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Stoffe nach Webart, Faserzusammensetzung und Warenbegleitkarte sortiert, Nähgarn und Einlagen für einen Auftrag ausgewählt, Stoffmuster geprüft | 8 |
| Dienstag | Schnittteile nach Schnittlagebild auf dem Zuschneidetisch ausgelegt, Stofflauf und Fadenrichtung beachtet, mit der Zuschneideschere geschnitten und Teile gebündelt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fasern und Flächengebilde, Arbeitsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Nahtübungen an der Industrie-Steppstichmaschine, gerade Nähte und Kurven auf Probestoff, Stichlänge und Fadenspannung eingestellt, Schulterteile an einem Probestück verbunden | 8 |
| Freitag | Einlagen auf Vorderteilen mit der Fixierpresse aufgebügelt, Temperatur und Zeit nach Arbeitsanweisung gewählt, Nähte ausgebügelt, Arbeitsplatz gereinigt | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsanweisung und Skizze für eine Serie Arbeitsjacken gelesen, Arbeitsschritte und Maschinen festgelegt, Materialbedarf berechnet und bereitgestellt | 8 |
| Dienstag | Taschen, Kragen und Ärmel genäht, Reißverschluss eingesetzt, Nahtzugaben nach Vorgabe versäubert, Teile mit Kantenmaschine und Zickzackstich bearbeitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Fertigungsverfahren in der Bekleidungsherstellung, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Jacken endgefertigt, Knopflöcher und Knöpfe gesetzt, Maße nach Größentabelle kontrolliert, Fehler markiert und mit dem Gruppenleiter besprochen, Nacharbeit ausgeführt | 8 |
| Freitag | Fertige Ware gebügelt, auf Bügel gehängt und verpackt, Lieferschein erstellt, Versand vorbereitet, Wochenauswertung der Stückzahlen eingetragen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Textil- und Modenähers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Stoffkunde, Schnittkonstruktion, Fertigungsplanung oder Pflegekennzeichnung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Textil- und Modenäher
| Statt | Besser |
|---|---|
| Genäht | Seitennähte an 40 Hosenteilen mit der Steppstichmaschine genäht, Stichlänge 2,5 mm |
| Zugeschnitten | Schnittteile nach Schnittlagebild ausgelegt und mit der Stoffschere zugeschnitten, Fadenlauf geprüft |
| Gebügelt | Einlage mit der Fixierpresse aufgebracht, Temperatur und Zeit nach Stoffart eingestellt |
| Maschine eingerichtet | Nadel gewechselt, Oberfaden eingefädelt, Spulenkapsel eingesetzt und Fadenspannung am Probestück geprüft |
| Qualität geprüft | Fertige Teile nach Maßtabelle gemessen, Nahtbild und Reinigung kontrolliert, drei fehlerhafte Teile markiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der Bekleidungs- und Textilherstellung, etwa in Nähereien, Schneidereien, bei Herstellern von Arbeits- und Berufskleidung oder Heimtextilien. Zuständige Stelle ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat drei Prüfungsbereiche. Im Bereich Fertigungstechniken (60 Prozent) fertigen Sie ein Prüfungsstück und führen dazu kurze situative Fachgespräche, die Arbeitszeit beträgt insgesamt 8 Stunden. Im Bereich Planung und Fertigung (30 Prozent) bearbeiten Sie schriftlich Aufgaben in 120 Minuten. Im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent) haben Sie 60 Minuten. Vorher findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung zum Zuschneiden und Nähen statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (TexModNäherAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften und Einsatzgebiete, insbesondere von Faserstoffen, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden, unterscheiden
- b)Verarbeitungs- und Gebrauchsanforderungen nach Verwendungszweck unterscheiden und beachten
- c)Textil- und Pflegekennzeichnung sowie Handelsbezeichnungen anwenden
- d)Zubehör nach funktionellen und modischen Gesichtspunkten unterscheiden und auswählen
- e)Auswirkungen von Mängeln in Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör auf die Verarbeitung und Erzeugnisqualität beurteilen
- f)Auswirkungen von Veredlungsprozessen unterscheiden
2 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Skizzen und Fachzeichnungen, insbesondere von Nahtschaubildern und Kleinteilen, erstellen und anwenden
- b)Körper-, Schnitt- und Fertigmaße sowie Proportionen beachten und Größenbezeichnungen unterscheiden
- c)technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen und Normen, anwenden
3 Zuschneiden und Vorrichten von Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Schnittteile zuordnen
- b)Werk- und Hilfsstoffe legen und ablängen
- c)Fehler beim Legen, Schneiden und Stanzen feststellen, Folgen für die Weiterverarbeitung und den Qualitätsausfall von Fertigerzeugnissen beurteilen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
- d)Schnittschablonen auflegen und markieren, insbesondere Fadenlauf- und Strichrichtung sowie mustergerechtes Auflegen beachten
- e)Schnittteile ausschneiden, Sicherheitsbestimmungen einhalten
- f)ausgeschnittene Teile kontrollieren, kennzeichnen, sortieren und einrichten
- g)Materialreste sortieren und einer umweltgerechten Entsorgung zuführen
- h)Vor- und Nachteile von Legetechniken beurteilen
4 Abwandeln von Grundschnitten und Erstellen von Schnittlagebildern6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Grundschnitte analysieren
- b)Schnitte für Kleinteile erstellen
- c)Zusammenhang zwischen Körper-, Schnitt- und Fertigmaßen, Grundschnitt und Passform berücksichtigen
- d)Schnittlagebilder erstellen und optimieren, insbesondere Stoffbreite, Fadenlauf und Strichrichtung beachten
5 Anwenden von Bügel- und Fixiertechniken4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Wirkung von Temperatur, Dampf, Zeit und Druck auf Werk- und Hilfsstoffe prüfen
- b)Wärme- und Druckempfindlichkeit von Werk- und Hilfsstoffen vor ihrer Behandlung feststellen
- c)Werk- und Hilfsstoffe zwischenbügeln
- d)Werk- und Hilfsstoffe positionieren und fixieren
- e)Fixiereffekte und Verbindungen prüfen
- f)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Nähte, Abnäher und Einlagen, formbügeln
- g)Fertigerzeugnisse finishen
6 Anwenden von Nähtechniken12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere Nähgarne und Maschinennadeln, auswählen und einsetzen
- b)Fadenspannung und Stichlänge prüfen und regulieren
- c)Sticharten, insbesondere Stepp- und Kettenstich, nach Material und Verwendungszweck auswählen und anwenden
- d)Nähte in verschiedenen Ausführungen, insbesondere Schließ-, Versäuberungs- und Ziernähte, anfertigen
- e)manuelle Nähtechniken anwenden
- f)Näharbeiten unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten ausführen und Grifftechniken anwenden
- g)Teilarbeiten ausführen, Teile zusammensetzen und Zubehör anbringen und auf einen effizienten Fertigungsablauf achten
- h)Nahtverbindungen prüfen
7 Anwenden von Schweiß- oder Klebetechniken5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
Schweißtechniken
- a)Schweißverfahren auswählen und nach Verwendungszweck anwenden
- b)Nahtflächen vorbereiten, Schnittteile fixieren
- c)Materialien unter Beachtung vorgegebener Parameter miteinander verschweißen, Sicherheitsbestimmungen einhalten
- d)Schweißnähte prüfen oder
Klebetechniken
- e)Klebeverfahren und Klebstoffe nach Verwendungszweck auswählen, Klebstoffe einsetzen
- f)Klebearbeiten unter Beachtung vorgegebener Parameter ausführen, Sicherheitsbestimmungen einhalten
- g)geklebte Nähte prüfen
8 Fertigen von Bekleidungs- artikeln oder von sonstigen textilen Artikeln2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Zubehör, insbesondere Verschlüsse, einarbeiten
- b)vorgefertigte Teile nach Arbeitsanweisung zusammenfügen
- c)unterschiedliche Ausführungs- und Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwenden
- d)modellbezogene Besonderheiten und Ausschmückungen herausarbeiten
- e)Arbeitsergebnisse prüfen
9 Lagern und Versenden2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör nach Sortimenten einordnen
- b)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör auftragsbezogen zusammenstellen
- c)Kriterien für das Lagern von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Fertigprodukten berücksichtigen
- d)Erzeugnisse nach vorgegebenen Aufmachungsarten lagern und versandfertig machen
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen
- b)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör unter Berücksichtigung des Fertigungsauftrags auswählen und bereitstellen
- c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe und Auftragsunterlagen festlegen und dokumentieren und Fertigungstermine berücksichtigen
- e)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
6 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere nach Materialbeschaffenheit und Einsatzgebieten, auswählen und einsetzen
- b)Zusatzeinrichtungen anbringen und einsetzen sowie Funktionen prüfen
- c)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen einrichten, Funktionen prüfen sowie Maschinen und Anlagen bedienen
- d)Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen und Parameter korrigieren
- e)Störungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und Wartungspläne berücksichtigen
- g)vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und deren Austausch veranlassen
7 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten, Informationsstrukturen nutzen und Datenschutz beachten
- b)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Arbeitsanweisungen sowie Richtlinien, handhaben und umsetzen
- c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten
- d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
- e)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden, branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen
- f)Informationsfluss mit vor- und nachgelagerten Bereichen sicherstellen und Abstimmungen treffen
- g)auftragsbezogene Daten erstellen, aufbereiten und dokumentieren und Datenschutz beachten
- h)branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
8 Kundenorientierung und internationale Geschäfts- beziehungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
- b)Gespräche mit Geschäftspartnern und anderen Beteiligten führen
- c)Kundenanforderungen bei der Durchführung von Aufträgen beachten und umsetzen
- d)kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln von Geschäftspartnern, insbesondere für Auslandskontakte, berücksichtigen
- e)Richtlinien für internationale Geschäftsbeziehungen beachten
9 Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
- b)Zwischenkontrollen anhand von Arbeitsaufträgen durchführen und ausbesserungsfähige Fehler beheben
- c)Qualitätsmängel ermitteln und Toleranzbereiche beachten
- d)Endkontrollen durchführen, insbesondere Qualitätsausfall, Fertigmaße, Verarbeitung und Etikettierung prüfen, sowie Verarbeitungsrichtlinien und Auszeichnungsvorschriften berücksichtigen
- e)Begleitpapiere bearbeiten und Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren
- f)Reklamationen bearbeiten
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Textil- und Modenäher das Berichtsheft führen?
Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie ihn abgeben, regelt Ihr Betrieb, üblich ist eine Woche pro Seite. Führen Sie ihn regelmäßig, damit Maschinen, Stoffe und Arbeitsschritte noch frisch in Erinnerung sind.
Wer prüft mein Berichtsheft im Betrieb?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Sie zeichnet oder er zeichnet ihn ab, meist wöchentlich oder monatlich. Bei Unklarheiten zu Maschinen- oder Stoffbezeichnungen fragen Sie im Betrieb nach.
Wie genau muss ich Näharbeiten beschreiben?
Nennen Sie Maschine, Nahtart und Material, zum Beispiel Steppstichmaschine, Kappnaht und Baumwollköper. Eine Stückzahl oder Stundenangabe macht den Eintrag nachvollziehbar. Ein einzelnes Wort wie genäht reicht dagegen nicht.
Zählen Berufsschultage und Lehrgänge im Berichtsheft?
Ja, tragen Sie beides mit Themen und Stunden ein. Für Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Die Berufsschultage ordnen Sie den jeweiligen Lernfeldern zu.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin (TexModNäherAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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