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Berichtsheft als Tierpfleger: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Tierpfleger gehören Ihre Tätigkeiten rund um die Tiere: Füttern und Pflegen, Reinigen und Desinfizieren der Unterkünfte, Beobachten des Verhaltens und der Gesundheit, Transport und Aufnahme von Tieren, Mithilfe bei Behandlungen sowie je nach Fachrichtung Forschung und Klinik, Zoo oder Tierheim und Tierpension die Betreuung von Besuchern und Kunden. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie die Grundlagen, zwei Beispielwochen und Formulierungshilfen.

Stand: 21.10.2026

Was als Tierpfleger ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin (TierpflAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wählen eine von 3 Fachrichtungen: Forschung und Klinik, Zoo oder Tierheim und Tierpension.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag. Das Beispiel stammt aus der Fachrichtung Tierheim und Tierpension.

TagTätigkeitenStunden
MontagMorgenrundgang mit Kontrolle aller Hunde- und Katzenunterkünfte, Futter nach Plan portioniert und ausgegeben, Näpfe gereinigt, Zwinger gesäubert und desinfiziert8
DienstagEinstreu in den Katzenräumen gewechselt, Futterlager aufgefüllt und Haltbarkeitsdaten geprüft, Verhalten der Neuzugänge beobachtet und im Tierbuch notiert8
MittwochBerufsschule: Anatomie und Verhalten von Hund und Katze, Grundlagen der Fütterung, Arbeitssicherheit im Tierheim8
DonnerstagTiere gewogen und Gewicht eingetragen, Freilauf der Hunde begleitet, Hygieneplan für die Quarantänestation durchgearbeitet8
FreitagAufnahme eines Fundtiers mit unterstellt, Daten erfasst, Unterkunft eingerichtet, Wochenendfütterung vorbereitet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

Im letzten Jahr übernehmen Sie mehr Verantwortung und arbeiten selbstständiger. Die Woche zeigt, wie sich die Einträge dann ändern.

TagTätigkeitenStunden
MontagTagesplan für die Hundeabteilung selbstständig aufgestellt, Gesundheitscheck bei 12 Tieren durchgeführt, Auffälligkeiten an die Tierärztin weitergegeben8
DienstagInteressenten durch das Tierheim geführt, Vermittlungsgespräch vorbereitet, Schutzvertrag und Unterlagen mit der Leitung geprüft8
MittwochBerufsschule: Wirtschafts- und Sozialkunde, Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit8
DonnerstagTrainingseinheit Leinenführigkeit mit einem Hund aus der Vermittlung geleitet, Medikamentengabe nach tierärztlicher Anweisung dokumentiert8
FreitagPrüfungsvorbereitung: Arbeitsaufgaben aus der Praxis geübt, Hygienemaßnahmen bei einem Krankheitsverdacht durchgespielt, Wochenbericht für die Heimleitung zusammengestellt8

Berufsschule im Berichtsheft des Tierpflegers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Tierbiologie, Futtermittelkunde, Haltung und Hygiene oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Tierpfleger

StattBesser
Tiere versorgtHunde und Katzen nach Futterplan gefüttert, Wasser erneuert, Näpfe gereinigt
Gehege sauber gemachtGehege entmistet, mit Reiniger gesäubert, desinfiziert und neu eingestreut
Tier beobachtetFressverhalten, Kot und Bewegung eines Kaninchens kontrolliert und Auffälligkeiten im Tierbuch eingetragen
Bei Tierarzt geholfenHund bei der Impfung gehalten und fixiert, Unterlagen bereitgelegt
Futter gemachtFutterrationen nach Plan abgewogen, Zusatzfutter zubereitet und Lager auf Haltbarkeit kontrolliert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Zoos, Tierheimen, Tierpensionen, Tierkliniken und Forschungseinrichtungen. Zuständige Stelle ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Besitzern und Adoptanten brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung mit praktischem und schriftlichem Teil statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen Teil mit mehreren Arbeitsaufgaben von höchstens 5 Stunden und einem schriftlichen Teil. In den Fachrichtungen Zoo sowie Tierheim und Tierpension gehört ein Kundengespräch von höchstens 20 Minuten zum praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden je nach Fachrichtung zum Beispiel Pflegen und Versorgen, Hygiene und Behandlungen, Hundeerziehung oder Verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin (TierpflAusbV 2003), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse15 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und TarifrechtWährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des AusbildungsbetriebesWährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Vermarktung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Verwaltungen und Verbänden erklären
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ArbeitWährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
  • e)Regeln der Arbeitshygiene anwenden
4 UmweltschutzWährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Qualitätssichernde MaßnahmenWährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)betriebliche Standards anwenden
  • b)Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
  • c)betriebliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen
6 Berufsspezifische Regelungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Bestimmungen des Tierschutzes anwenden
  • b)berufsspezifische Regelungen, insbesondere Regelungen zur Tiergesundheit, anwenden
  • c)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)Regelungen zum Naturschutz anwenden
  • e)Regelungen zum Artenschutz anwenden
7 Arbeitsorganisation6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)persönliche Schutzausrüstung auswählen und handhaben
  • b)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
  • c)Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, planen und durchführen
  • d)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebsmittel auswählen, bereitstellen und lagern
  • e)Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen einsetzen und funktionsfähig erhalten
  • f)Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und kontrollieren
  • g)Arbeitsabläufe nach ergonomischen, funktionalen und rechtlichen Anforderungen gestalten
  • h)Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren
8 Kommunikation und Information5 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Kommunikations- und Informationssysteme nutzen und Informationen aufgabenbezogen auswerten
  • b)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
  • c)Gespräche mit Kunden ergebnisorientiert und situationsbezogen führen
  • d)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
9 Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)zoologische Systematik erläutern
  • b)Körperbau am Tier beschreiben
  • c)Verhalten von Tieren beschreiben
  • d)Lage und Funktion der Organe an verschiedenen Tierarten erläutern
  • e)Lebensweise von Tieren verschiedener Wirbeltierordnungen beschreiben
10 Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Tiere beobachten
  • b)Verhaltsänderungen feststellen und erforderliche Maßnahmen ergreifen
  • c)Tiere artgerecht füttern und tränken
  • d)Körperpflege durchführen
  • e)Tiere beschäftigen
  • f)Tiere kennzeichnen
  • g)biologische Daten erfassen
  • h)Tiere zu Gruppen zusammenstellen
  • i)Tiergesundheit begutachten
  • k)trächtige und neugeborene Tiere versorgen
11 Transportieren von Tieren6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Methoden und Hilfsmittel zum Einfangen, Ergreifen und Umsetzen von Tieren beschreiben
  • b)Tiermasse und -größe schätzen und messen
  • c)Tiere einfangen, fixieren, einsetzen und umsetzen
  • d)beim Transport Stressfaktoren verringern und Verletzungsgefahren vermeiden
  • e)Tiere für den Transport vorbereiten, versorgen, transportieren und entladen
  • f)Tiere in Empfang nehmen
  • g)Tiere eingewöhnen
12 Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Größe von Tierunterkünften berechnen
  • b)Tierunterkünfte unter Beachtung funktionaler, Verhaltens- und artgerechter Gesichtspunkte einrichten und in Stand halten
  • c)Tierunterkünfte reinigen und desinfizieren
  • d)Quarantäne- und Krankenbereiche einrichten
13 Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit7 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Krankheitsanzeichen feststellen und Maßnahmen ergreifen
  • b)Proben für Untersuchungen nehmen
  • c)Vorsorgemaßnahmen durchführen
  • d)Parasitenbefall feststellen, Bekämpfung nach Anweisung durchführen
  • e)Zoonosegefahr erkennen, Maßnahmen ergreifen
  • f)Quarantänemaßnahmen und Notfallquarantäne durchführen
14 Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Tiere zur Behandlung halten, positionieren und fixieren
  • b)bei Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen mitwirken
  • c)Tiere vor und nach Eingriffen betreuen, insbesondere Tiere für die Narkose vorbereiten und Narkose überwachen
  • d)Tiere nach Anweisung medizinisch versorgen
15 Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Futter und Einstreu nach Aussehen, Beimischungen sowie Geruch beurteilen und Konsistenz prüfen
  • b)Futtermittel und Einstreu auswählen
  • c)Futterrationen bemessen und zusammenstellen
  • d)Fütterungs- und Tränkeinrichtungen kontrollieren und Funktionsfähigkeit erhalten
  • e)Futter und Einstreu lagern

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen

A. Fachrichtung Forschung und Klinik6 Positionen

1 Diagnostik bei Tieren8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Parasitenbefall nach Art und Stärke bestimmen
  • b)für die Diagnostik erforderliche Angaben, insbesondere Körpermasse und Alter sowie physiologische Daten, ermitteln
  • c)Kot-, Harn-, Haut- sowie Haarproben entnehmen und Ergebnisse bewerten
  • d)Blutentnahme bei Tieren durchführen und Blutproben fachgerecht handhaben
  • e)Blutparameter bestimmen sowie Erythrozyten und Leukozyten unterscheiden
  • f)bei Sektionen mitwirken
2 Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen14 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Notwendigkeit von Tierversuchen sowie Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen aufzeigen
  • b)endogene und exogene Störfaktoren erläutern
  • c)Tiere fachgerecht betäuben und töten
  • d)Wirkstoffzubereitungen berechnen, ansetzen und verwenden
  • e)Behandlungen und Eingriffe durchführen
  • f)mit Infusionslösungen und -besteck umgehen, Infusion anlegen und überwachen
  • g)Regelungen zur Durchführung von Tierversuchen anwenden
3 Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren12 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)berufsspezifische Regelungen des Gentechnikgesetzes anwenden
  • b)Tiere verschiedener Ordnungen unter versuchstierkundlichen Haltungssystemen, insbesondere Barrieresystemen, halten und züchten sowie Dokumentationen anfertigen
  • c)Bedeutung und Züchtung gentechnisch veränderter, insbesondere transgener Tiere erläutern
  • d)Zuchtprogramme durchführen und dokumentieren
  • e)Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen, insbesondere Sterilisatoren, erhalten
  • f)Methoden der Kryokonservierung sowie des Embryotransfers erläutern
  • g)Maßnahmen zur Verhaltensanreicherung unter Berücksichtigung der Standardisierung durchführen
4 Qualitätsmanagement6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Qualitätskontrollen durchführen
  • b)Regeln Guter Laborpraxis (GLP) sowie vergleichbare Regelungen anwenden
  • c)bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements mitwirken
5 Hygienemanagement6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus, insbesondere bei Gnotobioten und spezifiziertpathogenfreien Tieren, erläutern
  • b)die Bedeutung von Schadorganismen im Arbeitsbereich erläutern
  • c)Desinfektionsmaßnahmen unterscheiden sowie Desinfektionslösungen berechnen und herstellen
  • d)Fein-, Grob-, Instrumenten-, Haut- und Flächendesinfektion durchführen
  • e)Sterilisationsmaßnahmen durchführen, insbesondere Autoklavieren und Trockensterilisation
6 Prozessbezogene Arbeitstechniken6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken
  • b)prozessorientierte Arbeitstechniken auswählen und bewerten
  • c)prozessorientierte Arbeitstechniken einsetzen
  • d)Prozessabläufe kontrollieren und dokumentieren
  • e)Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren
  • f)elektronische Datenverarbeitungssysteme einsetzen

B. Fachrichtung Zoo4 Positionen

1 Bestimmen, Pflegen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen20 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)im Ausbildungsbetrieb gehaltene Tiere bestimmen
  • b)in zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltene Tierarten, insbesondere Säugetiere, Vögel, Aquarien- und Terrarientiere, systematisch, geografisch und ökologisch einordnen und pflegen
  • c)in zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltene Tierarten züchten
  • d)Tötungsmethoden erläutern und Futtertiere fachgerecht töten
2 Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen12 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)in zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltene Tierarten, insbesondere Säugetiere, Vögel, Aquarien- und Terrarientiere, verhaltensgerecht betreuen
  • b)Tiere verhaltensgerecht mit Methoden des Behavioural Enrichment beschäftigen
3 Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen16 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Gehege, Volieren, Aquarien und Terrarien artgerecht einrichten, ausgestalten und in Stand halten
  • b)Aquarien- und Terrarienpflanzen pflegen
  • c)technische Anlagen kontrollieren, bei Störungen Maßnahmen ergreifen
  • d)Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und warten
  • e)Wasserqualität prüfen, bei Störungen Maßnahmen ergreifen
4 Besucherbetreuung4 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)über Aufgaben und Bedeutung des Betriebes und die Tätigkeit von Tierpflegerinnen und -pflegern informieren
  • b)über die im Betrieb lebenden Tiere informieren, insbesondere über Herkunft, Verhalten, Lebensweise und Haltungsbedingungen
  • c)Maßnahmen der Besucherbetreuung planen und durchführen

C. Fachrichtung Tierheim und Tierpension4 Positionen

1 Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen18 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, bestimmen sowie nach Ursprung, Rasse, Charakter und Verhalten einordnen
  • b)einheimische und nichteinheimische Säuger, Vögel und Reptilien artgerecht unterbringen und pflegen
  • c)betriebliche Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Tieren, insbesondere bei verhaltensauffälligen Tieren, anwenden
  • d)Belegungs- und Futterpläne nach Bedarf aufstellen
  • e)Regelungen und Empfehlungen von Fachverbänden anwenden
2 Erziehen von Hunden10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Sozialisierung zwischen Mensch und Hund sowie zwischen Hunden fördern
  • b)Gruppenhaltung von Hunden durchführen
  • c)mit Problemhunden umgehen
  • d)tierschutzgerechte Trainings- und Erziehungsmethoden anwenden
3 Kunden- und Besucherbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)über Ausstattung, Aufgaben und Bedeutung des Betriebes informieren
  • b)über die im Betrieb lebenden Tiere informieren, insbesondere über Herkunft, Verhalten, Lebens weise und Haltungsbedingungen
  • c)Maßnahmen der Kunden- und Besucherbetreuung planen und durchführen
  • d)Kunden beraten und Besucher betreuen
  • e)an der Planung und Konzeption von Marketingmaßnahmen mitwirken
4 Verwaltung und kaufmännische Grundlagen18 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Kunden über Vertrags- und Geschäftsbedingungen informieren
  • b)Verträge vorbereiten
  • c)kunden- und tierspezifische Daten registrieren, aufbereiten und verwalten
  • d)Angebote einholen und vergleichen
  • e)Betriebsmittel beschaffen, annehmen, kontrollieren, Mängel feststellen
  • f)Betriebsmittel lagen und einsetzen
  • g)Reklamationen bearbeiten
  • h)Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
  • i)Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
  • k)Rechnungen auf Richtigkeit prüfen, Unstimmigkeiten klären
  • l)Zahlungsverkehr durchführen und Mahnungen bearbeiten
  • m)bei Personalplanung und Personaleinsatz mitwirken
  • n)Schriftverkehr durchführen

Häufige Fragen

Muss ich als Tierpfleger Tiere mit Namen im Berichtsheft nennen?

Sie können Tierart, Rasse und Alter nennen, ein Name ist nicht nötig. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nachvollziehbar bleibt, etwa Fütterung, Pflege oder Gesundheitskontrolle. Namen von Besitzern oder Adoptanten gehören nicht hinein.

Wie oft muss ich das Berichtsheft führen?

Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Ausbildenden sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Wie oft Sie schreiben und abgeben, legen Betrieb und Kammer fest. Viele Betriebe verlangen einen Wochenbericht.

Unterscheidet sich das Berichtsheft je nach Fachrichtung?

Das Format bleibt gleich, die Inhalte unterscheiden sich. In Forschung und Klinik stehen Hygiene, Diagnostik und Mitwirkung bei Behandlungen im Vordergrund, im Zoo die Wildtierhaltung und Besucherbetreuung, im Tierheim die Pflege, Hundeerziehung und Vermittlung.

Was trage ich bei Wochenenddiensten und Feiertagen ein?

Tragen Sie die Tätigkeiten und Stunden so ein, wie Sie sie geleistet haben, auch bei Dienst am Wochenende oder an Feiertagen. Die Arbeitszeiten richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und dem Dienstplan. Klären Sie Ausgleichstage mit Ihrem Ausbilder.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

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*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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