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Berichtsheft als Veranstaltungskaufmann: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Veranstaltungskaufmann gehören die Tätigkeiten, mit denen Sie Veranstaltungen vorbereiten, durchführen und nachbereiten: Angebote und Kalkulationen erstellen, Dienstleister und Locations anfragen, Gästelisten und Ablaufpläne pflegen, Veranstaltungsmarketing begleiten, Aufbau und Einlass betreuen und die Abrechnung nach dem Event erledigen. Dazu kommen die Themen der Berufsschule. Tragen Sie Woche für Woche in kurzen, konkreten Sätzen ein, was Sie getan haben und wie lange.

Stand: 21.10.2026

Was als Veranstaltungskaufmann ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte, im Betrieb ergänzt um Besonderheiten wie Konzerte, Messen, Kongresse oder Firmenevents.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagVeranstaltungskalender des Betriebs kennengelernt, Eingangspost sortiert, Anfragen für ein Firmenfest in die Kundenliste eingetragen8
DienstagAngebot für einen Seminarraum nach Vorlage erstellt, Preise der Cateringpartner in die Kalkulationstabelle übernommen8
MittwochBerufsschule: Aufbau des Ausbildungsbetriebs, Grundlagen der Buchführung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagGästeliste für eine Produktpräsentation gepflegt, Einladungen per E-Mail verschickt, Rückmeldungen erfasst8
FreitagAm Einlass einer Abendveranstaltung mitgearbeitet, Namensschilder vorbereitet, Aufbau der Garderobe unterstützt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBudget für eine zweitägige Fachtagung mit 250 Gästen aufgestellt, Abweichungen zur ersten Kalkulation begründet8
DienstagVerträge mit Tontechnik und Bühnenbau verhandelt, Leistungsumfang und Zahlungsziele abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Kosten- und Leistungsrechnung, Prüfungsvorbereitung Veranstaltungsorganisation8
DonnerstagVeranstaltungsleitung vor Ort übernommen, Ablaufplan mit Dienstleistern abgestimmt, Programmpunkte nach Zeitplan gesteuert8
FreitagNachbereitung der Tagung: Rechnungen geprüft, Teilnehmerfeedback ausgewertet, Abschlussbericht für den Kunden verfasst8

Berufsschule im Berichtsheft des Veranstaltungskaufmanns

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Eventmarketing, Angebotskalkulation, Buchführung oder Vertragsrecht. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Veranstaltungskaufmann

StattBesser
Veranstaltung vorbereitetAblaufplan für die Firmenfeier mit 120 Gästen erstellt und mit Catering und Technik abgestimmt
Angebote geschriebenDrei Angebote für Tagungsräume verglichen und das passende Angebot mit Kalkulation vorgelegt
Beim Event geholfenEinlass betreut, Gästeliste abgeglichen und Namensschilder ausgegeben
Rechnungen bearbeitetDienstleisterrechnungen der Messe mit Bestellungen abgeglichen und zur Zahlung freigegeben
Nachbereitung gemachtTeilnehmerbefragung ausgewertet und Ergebnisse in einer Übersicht für den Auftraggeber zusammengestellt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Veranstaltungsagenturen, Veranstaltungszentren, Messegesellschaften, Theatern, Hotels und Unternehmen mit eigener Eventabteilung. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung an. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftlich werden die Bereiche Veranstaltungswirtschaft, Veranstaltungsorganisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Mündlich folgt ein fallbezogenes Fachgespräch, für das Sie aus zwei Aufgaben eine wählen und sich kurz vorbereiten.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

- Sachliche Gliederung -

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 124 Positionen

1. Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
  • a)Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
  • b)Aufbau, Struktur und Leitbild des Betriebes erläutern
  • c)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • d)Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • e)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
  • a)die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
  • c)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
  • d)Fachinformationen nutzen
  • e)wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
  • f)arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
1.5 Qualitätsmanagement
  • a)Ziele, Aufgaben und Instrumente des Qualitätsmanagements anhand betrieblicher Beispiele erläutern
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis darstellen
2. Geschäfts- und Leistungsprozess
2.1 betriebliche Organisation
  • a)betriebliche Ablauforganisation erläutern; Informationsflüsse und Entscheidungswege berücksichtigen
  • b)interne und externe Geschäftsprozesse unterscheiden und Schnittstellen beachten
  • c)Prozess- und Erfolgskontrollen vornehmen und Korrekturmaßnahmen ergreifen
2.2 Beschaffung
  • a)Bedarf an ergänzenden Dienstleistungen und Produkten ermitteln
  • b)Ausschreibungen vorbereiten; Angebote einholen; Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten auswerten
  • c)Bestellvorgänge planen; Beschaffungsmöglichkeiten und Bestellsysteme nutzen
  • d)Waren annehmen, kontrollieren und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten; Lagerung überwachen
  • e)erbrachte Dienstleistungen prüfen und bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten
2.3 Dienstleistungen
  • a)bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
  • b)Einflüsse von Zielgruppen und Anbietern ergänzender Dienstleistungen bei der betrieblichen Leistungsbereitstellung berücksichtigen
  • c)Leistungsbereitstellung und Vertragserfüllung überwachen, bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleiten
3. Information, Kommunikation und Kooperation
3.1 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)externe und interne Netze und Dienste nutzen
  • c)Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
  • d)Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
  • e)Informationen erfassen; Daten eingeben, sichern und pflegen
  • f)unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
  • g)rechtliche Regelungen zum Datenschutz einhalten
3.2 Arbeitsorganisation
  • a)bürowirtschaftliche Abläufe gestalten
  • b)die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
  • c)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
  • d)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
  • e)Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
3.3 Teamarbeit und Kooperation
  • a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten
  • b)an der Teamentwicklung mitwirken; Moderationstechniken anwenden
  • c)Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
  • d)interne und externe Kooperationsprozesse gestalten
  • e)Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
3.4 kundenorientierte Kommunikation
  • a)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
  • b)Kundenkontakte nutzen und pflegen
  • c)Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
  • d)Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
  • e)Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
4. Marketing und Verkauf
4.1 Märkte, Zielgruppen
  • a)bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen, Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
  • b)Nachfragepotenzial für Dienstleistungen des Betriebes ermitteln
  • c)Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten sowie für die Vermarktung der Dienstleistungen auswerten und nutzen
  • d)bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken; Medien einsetzen
4.2 Verkauf
  • a)den Betrieb zielgruppenspezifisch präsentieren
  • b)Dienstleistungen anbieten, Kunden beraten und Verträge abschließen
  • c)bei Vertragsverhandlungen mitwirken; Verkaufs- und Verhandlungstechniken einsetzen
  • d)Wechselwirkungen zwischen Kundenwünschen und -bedürfnissen sowie den betrieblichen Leistungen beachten
  • e)zum Schutz der Kunden rechtliche Vorschriften anwenden und Informationen nutzen
  • f)Vertriebsformen und -wege nutzen; bei der Erschließung von Vertriebswegen mitwirken
5. kaufmännische Steuerung und Kontrolle
5.1 betriebliches Rechnungswesen
  • a)Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
  • b)branchenspezifische Kontenpläne anwenden
  • c)Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
  • d)Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
  • e)Steuern, Gebühren und Beiträge voneinander unterscheiden und Steuerarten berücksichtigen
  • f)am Umsatzsteuerverfahren mitwirken
  • g)Bestands- und Erfolgskonten führen
5.2 Kosten- und Leistungsrechnung
  • a)Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
  • b)Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
  • c)Leistungen bewerten und verrechnen
  • d)Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
5.3 Controlling
  • a)betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden
  • b)betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Controllingzwecke auswerten
  • c)Statistiken erstellen, zur Vorbereitung für Entscheidungen bewerten und präsentieren
5.4 Finanzierung
  • a)unterschiedliche Finanzierungsarten und -formen bewerten
  • b)bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen mitwirken
6. Personalwirtschaft
  • a)an der Personalplanung, der Personalbeschaffung und am Personaleinsatz mitwirken
  • b)Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten
  • c)Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Planung des Personaleinsatzes sowie auf die Leistungserstellung berücksichtigen
  • d)an Maßnahmen der Personalentwicklung mitwirken
  • e)bei der organisatorischen Umsetzung betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung mitarbeiten
  • f)Entgeltarten unterscheiden und bei der Entgeltabrechnung mitwirken

Abschnitt II: Berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe c22 Positionen

7. Vermarktung von Veranstaltungen
7.1 Veranstaltungsmarkt
  • a)Bedeutung, Aufgaben und Bereiche des branchenspezifischen Veranstaltungsmarktes in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
  • b)wirtschaftliche Grunddaten des Marktsegmentes beschaffen und für Veranstaltungskonzepte nutzen
  • c)die regionalwirtschaftliche Bedeutung und Funktion des eigenen Marktsegmentes bewerten
  • d)branchenspezifische Veranstaltungsformen anhand typischer Merkmale unterscheiden
  • e)die Leistungen der Unternehmen im branchenspezifischen Veranstaltungsmarkt unterscheiden
  • f)Leistungen von Wirtschaftsverbänden und Fachorganisationen nutzen
7.2 veranstaltungsbezogenes Marketing
  • a)Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik als Marketinginstrumente für Veranstaltungen begründen
  • b)Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit umsetzen
  • c)Zielgruppen unterscheiden; an der Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten für Veranstaltungen mitwirken
  • d)Möglichkeiten von Werbekooperationen und Sponsoring nutzen
7.3 kundenorientierte Leistungsangebote
  • a)Art und Form der Veranstaltung an den Bedürfnissen des Kunden ausrichten
  • b)eigene und fremde Dienstleistungen zu einem Leistungspaket bündeln und anbieten
  • c)Vertragskonditionen aushandeln und in Standardverträge aufnehmen
8. Methoden des Projektmanagements
  • a)inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden
  • b)Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter koordinieren
  • c)Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten
  • d)Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren
9. Planung und Organisation von Veranstaltungen
9.1 Veranstaltungskonzeption
  • a)an der Erarbeitung von Veranstaltungskonzepten mitwirken
  • b)Veranstaltungspläne, insbesondere Ablauf- und Regiepläne, erstellen
  • c)Aufgaben und Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten identifizieren und koordinieren
9.2 Rahmenbedingungen
  • a)Raumangebot und -verfügbarkeit unter Berücksichtigung der Veranstaltungsziele ermitteln und eine Auswahl treffen
  • b)Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Raumangebotes auf der Basis von Hallen- und Bestuhlungsplänen bewerten und Entscheidungen treffen
  • c)Bedarf an internen und externen Personaldienstleistungen für die Veranstaltung ermitteln
  • d)veranstaltungsbezogene Personaleinsatzpläne erstellen
  • e)Fremdleistungen in das Veranstaltungskonzept integrieren, insbesondere Logistik, Catering, Technik, Gestaltung, Medien, Ver- und Entsorgung
9.3 Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung
  • a)Kosten- und Erlöspläne erstellen und überwachen
  • b)Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten erschließen, insbesondere Sponsoring und Medienpartnerschaften
10. Durchführung von Veranstaltungen
10.1 Vorphase, Aufbau
  • a)die Installation von Einrichtungen, Aufbauten und Dekorationen überwachen
  • b)Personal einweisen und Personaleinsatz überwachen
  • c)Veranstaltungsproben organisieren und an deren Abnahme mitwirken
  • d)Mitwirkende betreuen
10.2 Veranstaltungsbeginn
  • a)Einlasskontrolle und Besucherregistrierung überwachen
  • b)Besucherbetreuung überwachen
10.3 Programmablauf
  • a)Einhaltung des Ablaufplanes sicherstellen, bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten
  • b)Beschwerden und Reklamationen annehmen und Lösungen anbieten
  • c)bei veränderten Anforderungen erforderliche Maßnahmen veranlassen
10.4 Veranstaltungsende
  • a)den Abbau von Einrichtungen, Aufbauten und Dekorationen sicherstellen
  • b)an der ordnungsgemäßen Übergabe der Veranstaltungsstätte mitwirken
  • c)Sofortzahlungen an Dienstleister und Mitwirkende vorbereiten und bearbeiten
11. Nachbereitung von Veranstaltungen
11.1 Erfolgskontrolle und Dokumentation
  • a)Erreichen des Veranstaltungszieles kontrollieren; Soll-Ist-Vergleiche durchführen
  • b)Ergebnisse der Veranstaltung ermitteln, auswerten, dokumentieren und präsentieren
  • c)Prozessabläufe der Leistungserbringung analysieren und Folgerungen für künftige Veranstaltungen ziehen
11.2 finanzielle Abwicklung
  • a)Nachkalkulationen durchführen
  • b)interne und externe Endabrechnungen erstellen
  • c)steuer- und abgabenrechtliche Nachbereitungen vornehmen
12. Veranstaltungstechnik
12.1 Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
  • a)räumliche Gegebenheiten und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten im Hinblick auf Sicherheit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen beurteilen; Genehmigungen einholen; technische Prüfungen veranlassen
  • b)akustische Emissionsgrenzwerte berücksichtigen
  • c)vorbeugende Maßnahmen gegen Gefahren, insbesondere gegen Unfälle und Brände, veranlassen
  • d)veranstaltungsbezogenes Baurecht anwenden
12.2 Einsatz von Veranstaltungstechnik
  • a)technische Pläne für Veranstaltungsstätten, Beleuchtung und Beschallung lesen
  • b)Sicherstellung der Energieversorgung veranlassen
  • c)Einsatzmöglichkeiten pyrotechnischer Effekte erläutern
  • d)veranstaltungstechnische Fachbegriffe anwenden
  • e)Einsatzmöglichkeiten audiovisueller Medien berücksichtigen
13. rechtliche Rahmenbedingungen
  • a)veranstaltungsspezifische haftungs- und versicherungsrechtliche Regelungen beachten
  • b)veranstaltungsspezifische Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und des Verwertungsgesellschaftengesetzes anwenden
  • c)abgaberechtliche Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes anwenden
  • d)steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere zur beschränkten Steuerpflicht, bei der Zusammenarbeit mit Künstlern und Produktionsgesellschaften beachten
14. Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
  • a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • b)im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
  • c)Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann/ zur Veranstaltungskauffrau

  • Zeitliche Gliederung -

1. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
    • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
    • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    • 1.5Qualitätsmanagement, Lernziel a,
    • 2.1betriebliche Organisation, Lernziel a,
    • 3.2Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a, c und e,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele e und f,
    • 1.4Umweltschutz,
    • 3.1Informations- und Kommunikationssysteme,
    • 5.1betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis c und e,
    • 5.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a und b,
    • 6.Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,
    • 13.rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel c,

zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.2Beschaffung, Lernziele c und d,
    • 2.3Dienstleistungen, Lernziel a,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziel d,
    • 4.1Märkte, Zielgruppen, Lernziele a bis c,
    • 7.1Veranstaltungsmarkt, Lernziele a, d bis f,
    • 8.Methoden des Projektmanagements, Lernziel a,
    • 9.1Veranstaltungskonzeption, Lernziele a und b,
    • 10.1Vorphase, Aufbau, Lernziele a und d,
    • 10.2Veranstaltungsbeginn,
    • 12.1Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, Lernziel c,
    • 12.2Einsatz von Veranstaltungstechnik, Lernziel d,
    • 14.Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a,

zu vermitteln.

2. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.5Qualitätsmanagement, Lernziele b und c,
    • 2.1betriebliche Organisation, Lernziel b,
    • 2.3Dienstleistungen, Lernziele b und c,
    • 3.2Arbeitsorganisation, Lernziel e,
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation, Lernziele b und d,
    • 4.2Verkauf,
    • 7.3kundenorientierte Leistungsangebote,
    • 8.Methoden des Projektmanagements, Lernziele b und c,
    • 9.1Veranstaltungskonzeption, Lernziel c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    • 1.4Umweltschutz,
    • 3.2Arbeitsorganisation, Lernziele b und d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 5.1betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d, f und g,
    • 5.2Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele c und d,
    • 5.4Finanzierung, Lernziel a,
    • 6.Personalwirtschaft, Lernziele a, c und d,
    • 9.3Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung, Lernziel a,
    • 11.2finanzielle Abwicklung, Lernziel c,
    • 13.rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele b und d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 3.1Informations- und Kommunikationssysteme,
    • 6.Personalwirtschaft, Lernziele b, e und f,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.2Beschaffung, Lernziele b und e,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
    • 4.1Märkte und Zielgruppen, Lernziel d,
    • 7.1Veranstaltungsmarkt, Lernziele b und c,
    • 7.2veranstaltungsbezogenes Marketing, Lernziele a bis c,
    • 9.2Rahmenbedingungen, Lernziele a bis d,
    • 10.4Veranstaltungsende, Lernziel a,
    • 12.1Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, Lernziele a, b und d,
    • 12.2Einsatz von Veranstaltungstechnik, Lernziele a bis c und e,
    • 14.Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 4.1Märkte, Zielgruppen, Lernziel c,
    • 7.1Veranstaltungsmarkt, Lernziel f,

fortzuführen.

3. Ausbildungsjahr (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.1betriebliche Organisation, Lernziel c,
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c und e,
    • 5.3Controlling, Lernziel a,
    • 13.rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel a,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.5Qualitätsmanagement,
    • 2.3Dienstleistungen
    • 3.3Teamarbeit und Kooperation
    • 3.4kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a, b und d,
    • 4.2Verkauf,
    • 7.3kundenorientierte Leistungsangebote

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 5.3Controlling, Lernziele b und c,
    • 5.4Finanzierung, Lernziel b,
    • 9.3Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung, Lernziel b,
    • 11.1Erfolgskontrolle und Dokumentation,
    • 11.2finanzielle Abwicklung, Lernziele a und b,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 3.1Informations- und Kommunikationssysteme,
    • 5.1betriebliches Rechnungswesen,
    • 5.2Kosten- und Leistungsrechnung,
    • 9.3Veranstaltungsfinanzierung und -budgetierung, Lernziel a,
    • 13.rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele c und d,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 2.2Beschaffung, Lernziel a,
    • 7.2veranstaltungsbezogenes Marketing, Lernziel d,
    • 8.Methoden des Projektmanagements, Lernziel d,
    • 9.2Rahmenbedingungen, Lernziel e,
    • 10.1Vorphase, Aufbau, Lernziele b und c,
    • 10.3Programmablauf,
    • 10.4Veranstaltungsende, Lernziele b und c,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

    • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    • 4.1Märkte und Zielgruppen, Lernziel d,
    • 7.1Veranstaltungsmarkt, Lernziel f,
    • 7.2veranstaltungsbezogenes Marketing, Lernziele a bis c,
    • 9.1Veranstaltungskonzeption,
    • 10.4Veranstaltungsende, Lernziel a,
    • 12.1Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten, Lernziele a bis c,
    • 12.2Einsatz von Veranstaltungstechnik,
    • 14.Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben

fortzuführen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Veranstaltungskaufmann das Berichtsheft führen?

Üblich ist ein Eintrag pro Woche, manche Betriebe und Kammern verlangen tägliche Notizen. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Betriebs und Ihrer Industrie- und Handelskammer. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung legen Sie ihn der Kammer vor, bewertet wird er dabei nicht.

Was trage ich bei einer Veranstaltung am Wochenende ein?

Tragen Sie die Tätigkeiten und die tatsächlich geleisteten Stunden an dem Tag ein, an dem Sie gearbeitet haben, zum Beispiel Einlass, Aufbau oder Betreuung der Gäste. Ausgleichstage und Ruhezeiten richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

Gehören Messen und externe Veranstaltungen ins Berichtsheft?

Ja, wenn Sie dort im Rahmen der Ausbildung gearbeitet haben. Nennen Sie Ihre Aufgabe, etwa Standbetreuung, Gästeregistrierung oder Abstimmung mit Dienstleistern, sowie die Stunden. Kundennamen sind nicht nötig.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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