Berichtsheft als Vermessungstechniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Vermessungstechnikers gehören die Arbeiten der Woche im Außen- und Innendienst, etwa Messungen mit Nivellier, Tachymeter und GNSS-Empfänger, Absteckungen, Berechnungen, Auswertung der Messdaten, Kartenarbeiten und Arbeiten mit dem Liegenschaftskataster, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Vermessungstechniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV), die auch die Ausbildung zum Geomatiker regelt. Die Ausbildung zum Vermessungstechniker dauert drei Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen: Vermessung und Bergvermessung. Welche davon für Sie gilt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards
- Grundlagen der Geoinformationstechnologie
- Erfassen und Beschaffen von Daten, Bearbeiten, Qualifizieren und Visualisieren von Daten, Auswerten von Daten
- Vermessungstechnische Methodik und vermessungstechnische Berechnungen
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, Visualisieren von Geodaten
- Fachrichtung Vermessung: Liegenschaftskataster und Grundbuch, Bauordnung, Bodenordnung und Grundstückswertermittlung, Durchführen von technischen Vermessungen
- Fachrichtung Bergvermessung: bergmännisches Risswerk, Lagerstätten und Nebengesteine, Bergtechnik und Betriebsabläufe, bergbauspezifische Vermessungen
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Betriebliche und technische Kommunikation und Organisation, Qualitätsmanagement und Kundenorientierung
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit im Außendienst, Warnkleidung und Geräte erklärt, Nivellier aufgestellt und horizontiert, Lattenablesungen geübt | 8 |
| Dienstag | Nivellement über eine Strecke von 12 Standpunkten gemessen, Höhenunterschiede im Feldbuch eingetragen, Schlussfehler berechnet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Koordinatensysteme, Fachrechnen, Grundlagen der Geodäsie | 8 |
| Donnerstag | Tachymeter über einem Bodenpunkt zentriert und horizontiert, Horizontalrichtungen in zwei Fernrohrlagen gemessen, Messwerte ins Feldbuch übernommen | 8 |
| Freitag | Messdaten vom Vortag in die Auswertesoftware eingelesen, Koordinaten berechnet, Geräte gereinigt und im Fahrzeug verstaut | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Gebäudeabsteckung auf einer Baustelle: Schnurgerüst mit dem Tachymeter eingemessen, Hauptachsen abgesteckt, Absteckprotokoll erstellt | 8 |
| Dienstag | Grenzpunkte in der Örtlichkeit aufgesucht, mit GNSS-Empfänger aufgemessen und mit den Katasterunterlagen verglichen, Abweichungen notiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Ausgleichungsrechnung, Liegenschaftskataster, Geodatenmanagement | 8 |
| Donnerstag | Messdaten aus dem Außendienst bearbeitet, Lageplan im CAD-System erstellt, Bemaßung und Beschriftung ergänzt, Plan zur Prüfung vorgelegt | 8 |
| Freitag | Fortführung der Liegenschaftskarte vorbereitet, Katasterdaten abgeglichen, Unterlagen für die Dokumentation zusammengestellt und abgelegt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Vermessungstechnikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Polygonzug: Berechnung und Fehlerverteilung“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Vermessungstechniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Draußen gemessen | Tachymeter zentriert und horizontiert, Horizontalrichtungen in zwei Lagen gemessen |
| Gelände aufgenommen | Geländepunkte mit GNSS-Empfänger aufgemessen, Punktnummern und Codes im Feldbuch geführt |
| Am PC gearbeitet | Messdaten eingelesen, Koordinaten berechnet, Lageplan im CAD-System erstellt |
| Grenzen kontrolliert | Grenzpunkte in der Örtlichkeit aufgesucht und mit den Katasterunterlagen verglichen |
| Bei der Absteckung geholfen | Hauptachsen eines Gebäudes mit dem Tachymeter abgesteckt, Absteckprotokoll geführt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Vermessungstechniker werden in Vermessungs- und Katasterbehörden, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, in Ingenieurbüros und in Bergbaubetrieben ausgebildet. Die zuständige Stelle ist je nach Bundesland und Betrieb die Landesvermessungsverwaltung oder die IHK. Fragen Sie Ihren Ausbilder, wer bei Ihnen zuständig ist. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer, Behörde und Betrieb vor.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Flurstücksbezeichnungen brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres vor, schriftlich mit fallbezogenen Aufgaben und 120 Minuten Dauer. Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung hat vier Prüfungsbereiche: Vermessungstechnische Prozesse mit einer betrieblichen Arbeitsaufgabe samt Dokumentation und einem Fachgespräch von höchstens 30 Minuten, Geodatenbearbeitung, Öffentliche Aufgaben und technische Vermessungen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In der Bergvermessung gibt es statt des dritten Bereichs den Bereich Bergbauspezifische Prozesse.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
1 Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards3 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Eigentum und andere Rechte an Grund und Boden beachten
- b)Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Vermessungs- und Geoinformationswesens anwenden
- c)einschlägige bau- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften anwenden
- d)medienrechtliche Vorschriften, insbesondere Urhe- ber-, Nutzungs- und Schutzrechte, beachten
- e)Normen und Standards des Geoinformationswesens anwenden
2 Grundlagen der Geoinformationstechnologie6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Grundlagen des Raumbezugs unterscheiden
- b)Aufbau und Nachweis der Koordinatenreferenzsysteme unterscheiden
- c)amtliche Festpunktinformationssysteme hinsichtlich Realisierung und Nachweise unterscheiden
- d)Grundzüge der Fotogrammetrie sowie Fernerkundungsmethoden unterscheiden
- e)naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geodäsie, Kartografie und Fernerkundung anwenden
3 Einzelprozesse des Geo- datenmanagements
3.1 Erfassen und Beschaffen von Daten20 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Anforderungen an die zu erhebenden Geodaten und Fachdaten bestimmen und Bezugsquellen unterscheiden
- b)vermessungstechnische Methoden und Methoden der Fernerkundung unterscheiden, Lagevermessungen oder Höhenvermessungen oder satellitengestützte Vermessungen durchführen
- c)Vermessungsgeräte hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete, Funktionsweise und Handhabung unterscheiden
- d)gescannte Pläne, Karten und Vorlagen einpassen, georeferenzieren und entzerren
- e)vermessungstechnisch erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen und für die Bearbeitung bereit-stellen
- f)Vermessungsergebnisse dokumentieren, sichern und speichern
- g)digitale und analoge Vorlagen vektorisieren und attributieren
3.2 Bearbeiten, Qualifizieren und Visualisieren von Daten14 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Geodaten auf Aktualität, Genauigkeit, Korrektheit, Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen, korrigieren und dokumentieren
- b)Lage, Höhe, Flächen und Volumen von Geodaten berechnen und Fehlereinflüsse berücksichtigen
- c)Grundlagen der kartografischen Darstellungsformen unterscheiden
- d)Geodaten in Plänen, Karten und Datenmodellen konstruieren und darstellen
- e)mehrdimensionale Objekte und Modelle aus Geodaten ableiten, darstellen und auswerten
- f)Metadateninformationssysteme hinsichtlich Aufbau, Inhalt und Nutzung unterscheiden, mit Metadatenkatalogen umgehen
3.3 Interpretieren, Zusammenführen, Verknüpfen und Auswerten von Daten9 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Datenaustauschformate unterscheiden und Daten konvertieren
- b)Daten von verschiedenen Quellen bewerten, interpretieren und zusammenführen, neue Datensätze generieren
- c)Geodaten modellieren, harmonisieren, integrieren und interpretieren
- d)Geodaten in andere Bezugssysteme transformieren, klassifizieren, generalisieren und aktualisieren
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Ganzheitliche Prozesse des Vermessungswesens und des Geodatenmanagements
1.1 Vermessungstechnische Methodik10 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Abläufe für Messeinsätze planen, insbesondere Unterlagen beschaffen und sichten, Messverfahren festlegen, Arbeitsmittel und Instrumente auswählen sowie Personalbedarf planen
- b)vermessungstechnische Methoden und Erhebungsverfahren anwenden
- c)Funktionskontrollen bei Vermessungsinstrumenten planen und durchführen
- d)Verfahren im Bereich sonstiger Vermessungen, insbesondere im Bereich Bauvermessung, Bauwerksvermessung und Industrievermessung, unterscheiden
1.2 Durchführen von vermessungstechnischen Berechnungen23 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Punktberechnungen aus Aufnahmeelementen durchführen, insbesondere in Lage, Höhe, Raum, einschließlich erforderlicher Kontrollen
- b)Koordinaten-, Höhen- und Flächenberechnungen aus vorhandenen Unterlagen durchführen
- c)Transformationsverfahren unterscheiden
- d)Helmert-Transformationen anwenden
- e)Methoden zur Homogenisierung von Daten unterscheiden
- f)Flächenberechnungen durchführen, insbesondere in Koordinatensystemen, einschließlich erforderlicher Reduktionen, Fehlereinflüsse berücksichtigen
- g)Höhenberechnungen durchführen, insbesondere von Höhenmodellen, Höhenschnitten und Profilen
- h)Massenberechnungen durchführen
1.3 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen der Geoinformationstechnologie3 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)internationale, nationale und regionale Geodateninfrastrukturen unterscheiden
- b)Geodaten-, Geobasisdaten- und Geofachdatenquellen unterscheiden, Daten beschaffen
- c)Geodatendienste unterscheiden
- d)Geoinformationssysteme nach Anwendungen unterscheiden
1.4 Visualisieren von Geodaten12 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Grundlagen der Darstellungsformen unterscheiden
- b)Geodaten mittels CAD-Systemen konstruieren, darstellen und interpretieren
- c)2D- und 3D-Objekte modellieren und auswerten
- d)Geodaten in Geoinformationssystemen bearbeiten, darstellen, verwalten, auswerten, interpretieren und präsentieren
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Vermessung3 Positionen
1 Liegenschaftskataster und Grundbuch22 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)berufsspezifische Regelungen der Grundbuchordnung und des Eigentumserwerbs beachten
- b)rechtliche Grundlagen der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters anwenden
- c)Grundlagen der Bodenschätzung unterscheiden
- d)Inhalte fachbezogener Verwaltungsakte unterscheiden und verwaltungsaktbezogene Unterlagen vorbereiten
- e)Erhebungsdaten für die Übernahme in das Liegenschaftskataster qualifizieren
2 Bauordnung, Bodenordnung und Grundstückswertermittlung11 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)bauordnungs- und planungsrechtliche Gesetze und Vorschriften anwenden, bauordnungsrechtliche Unterlagen vorbereiten
- b)Planungsgeometrien beurteilen und vermessungstechnisch umsetzen
- c)Bodenordnungsverfahren unterscheiden, insbesondere Bewertungsgrundlagen und Verteilungsmaßstäbe
- d)Grundlagen der Grundstückswertermittlung unterscheiden
3 Durchführen von technischen Vermessungen15 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Vermessungen hoher Genauigkeit durchführen
- b)Verfahren der Datenerhebung und Auswertung anwenden
- c)Fehlereinflüsse erkennen und kompensieren
- d)Ergebnisse unter Berücksichtigung interdisziplinärer Anforderungen visualisieren
Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bergvermessung4 Positionen
1 Anfertigen und Nachtragen von bergmännischem Risswerk16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)bergmännisches Risswerk nach Form und Inhalt unterscheiden
- b)bergmännisches Risswerk im Hinblick auf die Bergbausicherheit beachten
- c)Projektions- und Abbildungsarten im bergmännischen Risswerk anwenden
- d)Konstruktionen im bergmännischen Risswerk durchführen
- e)Kartenwerke und Geodaten von Behörden, insbesondere des Bergbaus, bei der Anfertigung und Nachtragung des bergmännischen Risswerks nutzen
2 Erfassen und Darstellen von Lagerstätten und Nebengesteinen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Aufbau der Erdkruste, Gesteine und Lagerstättenarten unterscheiden
- b)Lagerstättenkörper des Bergbaubetriebes unterscheiden
- c)tektonische Elemente und ihre Bedeutung für betriebliche Abläufe darstellen
- d)an geologischen Aufnahmen mitwirken
3 Bergtechnik und Betriebsabläufe6 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)sicherheitsrelevante Maßnahmen und Kommunikationsabläufe anwenden
- b)Aufbau und Wirkungsweise von Maschinen und Anlagen des Bergbaubetriebes unterscheiden
- c)Abbauverfahren des Bergbaubetriebes unterscheiden
- d)bergvermessungstechnische Tätigkeiten unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchführen, insbesondere während betrieblicher Arbeitsabläufe
4 Durchführen und Auswerten von bergbauspezifischen Vermessungen22 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Orientierungsmessungen im Bergbau durchführen
- b)bergbauspezifische Messungen durchführen und auswerten
- c)gebirgsmechanische Auswirkungen von Abbauverfahren unterscheiden
- d)Boden- und Gebirgsbewegungsmessungen durchführen und auswerten
Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation und Organisation4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
- b)kulturelle Identitäten berücksichtigen
- c)deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe der Geoinformationstechnologie anwenden
- d)IT-gestützte Büro-, Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
- e)Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten Geräte und Systeme als Teil des Qualitätsmanagements berücksichtigen und Maßnahmen ergreifen, Vorschriften zum Datenschutz beachten
- f)rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherung und Datensicherheit beachten
- g)Termine und auftragsbezogene Ressourcen planen und überwachen
6 Qualitätsmanagement und Kundenorientierung4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Aufgaben, Bedeutung und Ziele qualitätssichernder Maßnahmen beachten
- b)Fehler und Qualitätsmängel erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen ergreifen, Vorgänge dokumentieren
- c)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, insbesondere Eingangsdaten sowie Zwischen- und Endergebnisse prüfen und beurteilen
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
- e)Kunden unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren und beraten sowie Kundenanforderungen beachten
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Vermessungstechniker ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche im Außen- und Innendienst, etwa Nivellement, Winkel- und Streckenmessung, Absteckungen, Berechnungen, Kartenarbeiten und Katasterarbeiten, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Höhenunterschiede im Feldbuch eingetragen“. Kundennamen und Flurstücksbezeichnungen sind nicht nötig.
Gibt es beim Vermessungstechniker Fachrichtungen?
Ja. Die Verordnung nennt die Fachrichtungen Vermessung und Bergvermessung. Die Ausbildung dauert in beiden Fällen drei Jahre. Die Fachrichtung steht in Ihrem Ausbildungsvertrag und bestimmt, welche Inhalte im zweiten Teil der Ausbildung dazukommen.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das bestimmen Ihre zuständige Stelle und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?
Sie legen es vor der Prüfung vor, denn es ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Bewertet wird es nicht. Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie (GeoITAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen